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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeiner Teil

Die Firma Patrick Hausotter – Generationsound bietet Artikel aus dem Bereich Non-Food Catering insbesondere Mobiliar, Geschirr, Dekorationsartikel zur Anmietung für Veranstaltungen, Vernissagen, Events, Firmenjubiläum oder Partys an.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen AGB`s können unter der E-Mail-Adresse gs.eventverleih@googlemail.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Sie werden dem Kundenzusätzlich bei jeder Anfrage, Anmietung und mit Rechnung ausgehändigt.

Impressum:

Inhaber: Patrick Hausotter
Generationsound
Am Steinacker 36
85253 Erdweg
Telefon: 08138-66 99 84
E-Mail.: gs.eventverleih@googlemail.de
Ust-IdNr.: DE 277 033 760

2. Geltung und Bedingungen

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Patrick Hausotter – Generationsound, Am Steinacker 36, 85253 Erdweg.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Generationsound Leihgut, inklusive des komplett mitgelieferten Equipments, ist und bleibt Eigentum der Firma Patrick Hausotter Generationsound, Am Steinacker 36, 85253 Erdweg.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Vermieters. Das gilt ebenso für Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen.

4. Preise

Sämtliche im Angebot angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

5. Zahlungsbedingungen

Der Gesamtrechnungsbetrag ist im Voraus zu bezahlen. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Kunde die Zahlung per Vorkasse leisten oder bei Lieferung mit Karte bezahlen.

6. Mietzeit

Das Mietverhältnis beginnt und endet zu dem im jeweiligen Mietvertrag genannten Zeitpunkten. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet.

7. Übergabe und Rückgabe

Die Gefahr für Beschädigung, Verlust, Wertminderung und Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit Übernahme der Mietgegenstände auf den Mieter über. Firma Patrick Hausotter stellt das Mietobjekt mit Zubehör und Betriebsanleitung spätestens zu Beginn der Mietzeit am Sitz der Firma Patrick Hausotter, Generation-Sound zur Abholung bereit. Bei Anlieferung durch den Vermieter geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald die Mietgegenstände von der den Transport ausführenden Person übergeben worden sind. Bei Übergabe ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen finden keine Berücksichtigung.

Die Mietgegenstände sind bei Rückgabe in sauberen, gereinigten Zustand zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird ein Aufpreis auf den vereinbarten Mietpreis von 40% fällig.

Bei Rücklieferung oder Abholung der Mietgegenstände müssen die Mietgegenstände vollständig und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für Möglicherweise notwendige spätere Abholung gehen zu seinen Lasten. Mietgegenstände können nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (Kopie) ausgegeben werden!

8. Obhutspflicht / Weitervermietung

Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und nur von eingewiesenem Personal bedienen zu lassen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem Mietobjekt vorzunehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, Dritte vom Eigentum von Firma Patrick Hausotter, Generationsound in Kenntnis zu setzen. Wird das Mietobjekt beim Kunden beschlagnahmt, gepfändet oder entwendet, hat der Kunde dies Patrick Hausotter, Generationsound unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Eine Weitervermietung von bereitgestelltem Material ist nur mit Zustimmung von Patrick Hausotter, Generationsound zulässig und entsprechend dem geplanten Nutzen an Patrick Hausotter zu vergüten.

9. Haftung des Vermieters und des Mieters

Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Für Ansprüche auf Schadensersatz haftet der Vermieter bis höchstens zur Höhe der Rechnungs- bzw. Angebotssumme. Unbeschadet eigener Regressansprüche gegen Dritte haftet der Mieter für jeden Verlust, jede Beschädigung, jeden Unterschied sowie jeden Minderwert, ohne sich gegenüber dem Vermieter auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Dem Mieter werden fehlende

Mietgegenstände bzw. beschädigte Teile berechnet. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei.

10. Versicherung

Es wird dem Mieter empfohlen, die Ware für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Andernfalls haftet der Mieter selber in voller Höhe. Die vermietete Ware ist nicht über den Vermieter versichert.

11. Datenschutz

Einzelheiten zum Datenschutz finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung zur DatenschutzGrundverordnung (DSGVO).

12. Stornierung/Kündigung

Will der Auftraggeber von einem bereits erteilten Auftrag zurücktreten, hat er der Firma Patrick Hausotter den entstandenen Schaden, bzw. die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für Planung, Organisation, etc. zu erstatten.
Stornokosten entstehen bei laufenden Aufträgen wie folgt:bis 8 Wochen vor Liefertermin: 25% des Mietumsatzes
8 bis 4 Wochen vor Liefertermin: 50% des Mietumsatzes
4 bis 2 Wochen vor Liefertermin: 75% des Mietumsatzes
Ab 2 Wochen vor Liefertermin: 100% des Mietumsatzes
Sollte der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen im vereinbarten Zeitraum nicht nachkommen oder zahlungsunfähig werden, behält sich Patrick Hausotter, Generationsound vor vom Auftrag zurückzutreten.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Dachau ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Für den Fall dass der Streitwert EUR 5000,00 übersteigt, ist München ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Patrick Hausotter, Generationsound und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

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